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Fugenfachbegriffe

Hier haben wir für Sie die wichtigsten Grundbegriffe des Handwerks zusammengefasst.

A-C

ABLÜFTEZEIT (HAFTVERMITTLER/PRIMER)

Die Ablüftezeit gibt die Zeitspanne in Minuten an, nach der ein Dichtstoff nach dem Auftragen eines Haftvermittlers in die Fuge eingebracht werden kann. Die Ablüftezeit eines Haftvermittlers muss unbedingt eingehalten werden, da noch nicht restlos verdunstete Lösemittel zu Haftungsproblemen und/oder Blasenbildung im Dichtstoff führen können.

ADHÄSIONSBRUCH/-RISS

Ein Adhäsionsbruch ist die unerwünschte Ablösung eines Dichtstoffes von einer oder beiden Fugenflanken. Er ist im Allgemeinen ein Zeichen eines mangelhaften Untergrundes, einer mangelhaften Untergrundvorbereitung, einer zu großen Bewegung in der Fuge und/oder einer Überbeanspruchung des verwendeten Dichtstoffes z. B.

  • Nicht tragfähiger Untergrund
  • Lose Farbreste
  • Mürbe Putze
  • Trennmittel
  • Zu hohe Untergrundfeuchtigkeit
  • Vorgeschriebener Haftvermittler/Primer nicht eingesetzt
  • Unverträglichkeiten (alte Dichtstoffreste, chemische Unverträglichkeiten z. B. saures Silicon auf alkalischem Beton)
  • Bitumenhaltige Untergründe
  • Zu starke Bewegung in der Fuge
  • Falsche Fugendimensionierung
  • Dreiflankenhaftung

ANERKANNTE REGELN DER TECHNIK

Dies sind technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, deren theoretische Richtigkeit erwiesen ist, die allgemein anerkannt sind und aufgrund fortlaufender Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und als notwendig erkannt sind. Abdichtungsarbeiten müssen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden.

ANSTRICHVERTRÄGLICHKEIT

Anstrichverträglich im Sinne der Norm DIN 52460 ist ein Dichtstoff, der zur Abdichtung von mit Anstrichmitteln beschichteten Bauteilen verwendet werden kann, ohne dass sich schädigende Wechselwirkungen zwischen dem Dichtstoff, dem Anstrich und den angrenzenden Baustoffen ergeben. Dies gilt in gleicher Weise auch für einen nachfolgenden Anstrich der Bauteile, bei dem das Anstrichmittel auf dem Dichtstoff auf 1 mm im Randbereich der Fuge begrenzt werden muss. Die Prüfung der Anstrichverträglichkeit erfolgt nach der DIN 52452-4 – Verträglichkeit der Dichtstoffe nach den Prüfmethoden A1 + A2.

 

Prüfmethode A1

Verträglichkeit zwischen vorhandenen Beschichtungen und nachfolgendem Dichtstoff.

 

Prüfmethode A2

Verträglichkeit zwischen vorhandenem, ausreagiertem Dichtstoff und der im angrenzenden Bereich (Beschneiden von 1 mm) nachträglich aufgetragener Beschichtung. Beurteilt werden folgende Erscheinungen:

  • Verlaufsstörungen
  • Mangelhafte Trocknung
  • Klebrigkeit/Erweichung
  • Verfärbung
  • Haftung
  • Runzelbildung

Ein als universell anstrichverträglich bezeichneter Dichtstoff muss beide Prüfmethoden erfüllen.

AUSDEHNUNGSKOEFFIZIENTEN Α VON BAUSTOFFEN

Die Längenänderung der einzelnen Werkstoffe erfolgt in mm pro Meter pro Grad Temperaturveränderung. Die folgende Tabelle zeigt einige wichtige Werte für Fenster und Fassade:

Werkstoff                                      Ausdehnungkoeffizient α in 10−6 /K    
Acrylglas80,0
Aluminium23,5
Beton11,0
Fliesen6,0
Porenbeton11,0
Hart-PVC80,0
Holz, längs zur Faser7,0
Klinker7,0
Steingut2,4
Zink36,0


Je höher der Wert für den Ausdehnungskoeffizienten ist, desto mehr dehnt sich ein Werkstoff aus, wenn er erwärmt wird (z. B. durch Temperaturschwankungen Tag/Nacht, Sommer/Winter etc.). Darüber erklärt sich, weshalb z. B. in einer Anschlussfuge zwischen einem Hart-PVC-Fensterelement und dem Mauerwerk gravierend mehr Bewegung auftritt als zwischen einem Holzfenster und dem Mauerwerk. Die auftretenden Bewegungen in der Anschlussfuge müssen durch den Dichtstoff kompensiert werden können.

AUSGLEICHSFEUCHTE

Die Ausgleichsfeuchte eines Baustoffes wird auch Haushaltsfeuchte oder Gleichgewichtsfeuchte genannt. Die im Baustoff enthaltene Feuchte ist abhängig von der relativen Luftfeuchtigkeit und der Temperatur der Umgebungsluft und nimmt für jeden Baustoff einen charakteristischen Wert an, z. B.

  • Beton: ca. 2 Gew.-%
  • Porenbeton: ca. 8-12 Gew.-%
  • Holz: ca. 15 Gew.-%

BAUFEUCHTE

Als Baufeuchte bezeichnet man die Feuchte in Mauerwerk und Rohbau eines Neubaus. Baustoffe wie Mörtel, Putz, Estrich, Steine, Beton und die Witterung bringen erhebliche Wassermengen in ein Bauwerk. Ein erhöhter Feuchtigkeitsgehalt kann zu Haftungsproblemen bei Dichtstoffen führen. Ausnahme: feuchte, saugende Untergründe bei Acrylat-Dispersionen.

BAUSTELLENPROTOKOLL

Um bei späteren Fragen zur Abdichtungsqualität und bei Mängelansprüchen vorbereitet zu sein, ist es bei verschiedenen Abdichtungarbeiten sinnvoll, ein Baustellenprotokoll zu führen und abzulegen. Der IVD bietet Muster-Baustellenprotokolle in verschiedenen Merkblättern an.

BINDEMITTELABWANDERUNG

Unter Bindemittelabwanderung versteht man das Abwandern von Bindemittel und/oder sonstigen Bestandteilen (z. B. Weichmacher) in die angrenzenden Baustoffe. Sie führt häufig zu Verfärbungen und/oder Verfettungen der Fugenrandbereiche. Ein Beispiel ist z. B. die Verfärbung von Marmor/Naturstein durch Weichmacherwanderung bei Einsatz eines nicht geeigneten Dichtstoffes.

Für die Verfugung von Marmor oder anderen Natursteinen bieten Hersteller von Dichtstoffen geeignete Produkte an. Die Eignung eines Baustoffes für ein Baumaterial sollte im Zweifelsfall immer durch den Hersteller bestätigt werden.

BRANDVERHALTEN

Das Brandverhalten von Dichtstoffen lässt sich nach der DIN 4102 in drei Klassen einteilen:

  • Schwer entflammbar B1
  • Normal entflammbar B2
  • Leicht entflammbar B3

CHEMIKALIENBESTÄNDIGKEIT

In verschiedenen Einsatzbereichen werden Dichtstoffe dem Einfluss unterschiedlicher Chemikalien (z. B. Reinigungsmittel, Shampoo, Öl, Benzin, Lösemittel) ausgesetzt, wie z. B. in Bodenfugen und im Sanitärbereich. Die Beständigkeit der Dichtstoffe wird durch drei Faktoren beeinflusst:

  • Konzentration der Chemikalien
  • Einwirkungsdauer
  • Einwirkungstemperatur

Eine Chemikalie kann den Dichtstoff verfärben, aufquellen, erweichen oder zerstören. Eignung bzw. Chemikalienbeständigkeit beim Hersteller erfragen.

D-G

DEHNSPANNUNGSWERT (MODUL)

Dieser Wert ist ein Maß für die Kraft, die bei einer bestimmten Dehnung des Dichtstoffes auf die Haftflächen bzw. die angrenzenden Baustoffe ausgeübt wird. Der Wert wird häufig als Modul bezeichnet und nach DIN EN ISO 8339 bei einer Dehnung von 100 % gemessen. Dichtstoffe mit niedrigem Dehnspannungswert belasten die angrenzenden Bauteile nur gering, d. h. je geringer die Festigkeit des Untergrundes (z. B. Porenbeton oder mürbe Putze), desto niedriger sollte der Dehnspannungswert des Dichtstoffes sein. Dichtstoffe mit hohem Dehnspannungswert benötigen daher auch eine hohe Untergrundfestigkeit (z. B. Metall, Glas). Dichtstoffe mit hohem Dehn-/ Spannungswert werden z. B. zur Aquariumverklebung eingesetzt.

 

Beispiele:

Niedriger Dehnspannungswert < 0,4 N/mm²

Hoher Dehnspannungswert > 0,4 N/mm²

bei jeweils 100 % Dehnung

DREIFLANKENHAFTUNG

Haftung der Fugenabdichtung an drei Kontaktflächen von Bauteilen. Die Verformung des Dichtstoffes ist stark eingeschränkt. Fugen mit signifikanten Bewegungen dürfen nicht mit Dreiflankenhaftung ausgeführt werden.

ENERGIEPASS

Nach Einführung der EnEV soll der Energiepass im Wesentlichen den Jahresheizenergie- und den Jahresprimärbedarf eines Gebäudes ausweisen und damit die energetische Bilanz eines Gebäudes dokumentieren. Der Eigentümer und bei Verkauf der spätere Nutzer weiß also, mit welchem Energieverbrauch im Gebäude zu rechnen ist. Künftig muss für alle Neubauten ein solcher Ausweis ausgestellt werden. Für bestehende Bauten (Altbau) soll ein sog. freiwilliger Energieverbrauchswert eingeführt werden.

FASE

Die Fase ist eine abgeschrägte Bauteilkante zwischen der Werkstoff- und der Dichtstoffoberfläche. Sie ist bei Bauteilfugen vorgeschrieben, um bei z. B. Waschbetonbauteilen eine Umwanderung durch Wasser zu verhindern.

FUGE

Die Fuge ist ein beabsichtigter oder toleranzbedingter Raum zwischen Bauteilen. Da in nahezu allen Fugen eine gewisse Bewegung auftritt, muss eine Abdichtung nach dem Stand der Technik mit bewegungsausgleichenden Werkstoffen vorgenommen werden.

FUGENFLANKE

Seitliche Begrenzung der Fugenbreite, nicht zu verwechseln mit der Haftfläche des Dichtstoffes.

GEWÄHRLEISTUNG

Das Gesetz sieht für Werksleistungen an einem Bauwerk eine Verjährungsfrist von 5 Jahren beginnend mit der Abnahme vor (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Parteien können jedoch auch Verträge nach VOB/B abschließen.

GLÄTTMITTEL

Flüssige Verarbeitungsmittel zum Glätten der Oberflächen von Dichtstoffen. Die Verwendung eines Glättmittels sollte stets mit dem Dichtstoffhersteller abgestimmt werden, da bei ungeeigneten Glättmitteln Auswaschungen, Verfärbungen oder Vernetzungsstörungen des Dichtstoffes auftreten können.

H-K

HAFTFLÄCHE

Der Teil der Fugenflanke, der mit dem Dichtstoff in direkten Kontakt kommt.

HAFTVERMITTLER (PRIMER)

Haftvermittler (Primer) haben die Aufgabe, die Haftung von Dichtstoffen auf Werkstoffoberflächen zu verbessern. Der einzusetzende Primer richtet sich sowohl nach der Art des Werkstoffes als auch nach dem Dichtstofftyp. Für jede Dichtstoff-/Werkstoffkombination existieren daher Primerempfehlungen, die der jeweiligen Haftungstabelle zu entnehmen sind.

HAUTBILDUNGSZEIT

Die Hautbildungzeit ist die Zeitspanne zwischen Ausspritzen und beginnender Hautbildung an der Oberfläche des Dichtstoffes. Sie gilt nur für einkomponentige Dichtstoffe und ist neben der Umgebungstemperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit abhängig vom Vernetzungssystem und der Dichtstoffrezeptur. In der Praxis wird die Hautbildungszeit durch vorsichtiges Berühren mit dem Finger bestimmt. Kurze Hautbildungszeiten erschweren das Bearbeiten und Glätten, lange Hautbildungszeiten bergen die Gefahr, dass sich während der Hautbildung Schmutz auf der Oberfläche anlagern kann, der nicht oder nur schwer entfernbar ist.

HINTERFÜLLMATERIAL

Dies ist ein Material, das zur Begrenzung der Dicke des Dichtstoffes in die Fuge eingebracht wird und so das rückseitige Profil des Dichtstoffes bestimmt. Hinterfüllmaterialien können aus offenporigem (PUR) und geschlossenzelligem, nichtwassersaugendem (PE) Kunststoffschaum bestehen. Für bestimmte Fugenbereiche sind PE-Materialien in Form einer Rundschnur vorgeschrieben:

 

Bauteilfugen nach DIN 18540

Fenster-Anschlussfugen

Bodenfugen

Sanitär- und Nassfugen

HOHLRAUMAUSFÜLLUNG

Die Hohlraumausfüllung ist ein teilweises oder vollständiges Ausfüllen des Hohlraumes zwischen der raumseitigen und der außenseitigen Anschlussfuge eines Bauelementes zum Baukörper, z. B. mit PUR Montageschaum. Die Hohlraumausfüllung ist aus Wärme- und Schallschutzgründen z. B. bei Fensterelementen vorgeschrieben.

KOHÄSIONSBRUCH/-RISS

Der Kohäsionsbruch ist ein unerwünschter Materialbruch innerhalb des Dichtstoffes. Er ist im Allgemeinen ein Zeichen der Überforderung eines Dichtstoffes durch z. B.:

  • Zu hohe auftretende Bewegungen im Fugenbereich
  • Verstrammung des Dichtstoffes
  • Falsche Fugendimensionierung (zu geringe Fugenbreite, schwankende bzw. zu geringe Dicke des Dichtstoffes)
  • Dreiflankenhaftung

L-N

LAGERFÄHIGKEIT

Die Lagerfähigkeit eines Dichtstoffes gibt an, wie lange das Produkt in einem nicht angebrochenem Gebinde verarbeitbar ist, ohne seine zugesicherten Eigenschaften zu verändern. Handels- und verarbeiterorientierte Verpackungen sollten das Ende der Lagerfähigkeit unverschlüsselt auf jedem Gebinde (Kartusche/Schlauchbeutel) ausweisen.

LICHTECHTHEIT

Unter diesem Begriff versteht man die Eigenschaft eines Dichtstoffes, auch unter starken äußeren Einflüssen (z. B. Licht-/UV-Bestrahlung) seinen ursprünglichen Farbton nicht zu verändern. Besonders wichtig ist die Lichtechtheit bei Fugen an Sanitärobjekten, da in diesen Fällen der Farbton des Dichtstoffes auf den Farbton der Sanitärkeramik abgestimmt ist. Die Lichtechtheit gilt auch für weiße und transparente Dichtstoffe im Sinne eines Nichtauftretens von Vergrauungen bzw. Vergilbungen.

LICHTECHTHEIT

Als Normklima nach DIN 50014 bezeichnet man i. d. R. folgende klimatische Bedingungen:

23 °C

50 % relative Luftfeuchtigkeit (r.Lf.)

Das ist für den Verarbeiter insofern wichtig, weil sich bestimmte Daten im technischen Merkblatt (z. B. Hautbildungszeit/Durchhärtungszeit) auf diese Prüfbedingungen beziehen.

LUFTDICHTHEIT

Luftdichtheit verhindert die Strömung warmer Raumluft von innen nach außen oder das Eindringen kalter Außenluft in den Innenraum. Sie muss gemäß den Anforderungen der EnEV und der DIN 4108-7 von jedem Gebäude erreicht werden. Werden spritzbare Dichtstoffe in Innenfugen von Außenwandelementen eingesetzt, gilt die gleiche Forderung.

O-Q

OBERFLÄCHENKLEBRIGKEIT

Mit der Hautbildung eines Dichtstoffes darf die Oberfläche keine Klebrigkeit mehr aufweisen. Je länger die Oberflächenklebrigkeit anhält, desto stärker ist die Gefahr einer Verschmutzung der Dichtstoffoberfläche. Dichtstoffe mit einer systembedingten, dauerhaften Oberflächenklebrigkeit sollten vollflächig überstrichen werden.

OFFENE ZEIT (HAFTVERMITTLER/PRIMER)

Die offene Zeit ist die maximal zulässige Zeitspanne vom Auftrag eines Haftvermittlers bis zum Einbringen eines Dichtstoffes. Das Überschreiten der offenen Zeit kann zu Haftungsverlusten des Dichtstoffes führen.

PILZHEMMENDE AUSRÜSTUNG

Dichtstoffen werden Fungizide zugegeben, um den Pilzbefall an der Oberfläche eines ausgehärteten Dichtstoffes zu verhindern. Ein Verhindern dieses Befalles ist grundsätzlich und auf Dauer nicht möglich, weil es zu viele Schimmelpilzarten gibt. Diese Bandbreite von Schimmelpilzarten kann von keinem Fungizid wirksam abgewehrt werden. Darüber hinaus verliert jedes Fungizid im Laufe der Zeit seine Wirkung, da es als löslicher Stoff ausgewaschen wird. Für den Einsatz im Sanitär- und Feuchtraumbereich ist die pilzhemmende Ausstattung eines Dichtstoffes vorgeschrieben. Siehe dazu auch ausführlicher im IVD-Merkblatt Nr. 14.

PRIMER

Siehe Haftvermittler.

R-T

RÜCKSTELLVERMÖGEN

Rückstellvermögen eines Dichtstoffes bezeichnet seine Fähigkeit, sich nach einer Verformung wieder zu einem gewissen Prozentsatz seiner Ausgangsform anzunähern.

SCHLIERENBILDUNG

Schlierenbildung (Abrieb) ist die optisch sichtbare und lichttechnisch messbare Kontamination der Glasfläche durch Dichtstoffbestandteile und/oder Dichtstoffinhaltsstoffe, die durch mechanische Belastungen bei der Fensterreinigung entstehen kann. Sie kann gemessen werden nach der ift-Richtlinie „Prüfung und Beurteilung von Schlierenbildung und Abrieb von Verglasungsdichtstoffen“.

(Herausgeber: Institut für Fenstertechnik e. V., Rosenheim).

SHORE-A-HÄRTE

Dieser Wert ist ein Maß für Oberflächenhärte und insbesondere bei weichen Dichtstoffen nur schwer mit hinreichender Genauigkeit messbar. Der Messwert (z. B. Shore-A-Härte 25) ist dimensionslos und bewegt sich innerhalb eines Skalenbereiches von 0-100. Niedrige Werte kennzeichnen weiche, hohe Werte harte Dichtstoffe. Daher rühren auch die Hilfsbegriffe hart- bzw. weichelastisch.

SPEZIFISCHES GEWICHT (DICHTE)

Das spezifische Gewicht bzw. die Dichte beschreibt das Verhältnis der Masse zu seinem Volumen, z. B. 1,25 g/ml.

STANDVERMÖGEN

Standvermögen ist die Eigenschaft eines Dichtstoffes nach der Verarbeitung in der Fuge zu verbleiben, ohne abzulaufen oder Ausbuchtungen zu zeigen. Das Standvermögen wird mittels der Prüfnorm DIN EN ISO 7390 bestimmt. Im Allgemeinen weisen Dichtstoffe für den Hochbau ein Standvermögen bis 30 mm Fugenbreite auf. Die maximale Fugenbreite wird in den veröffentlichten Tabellen mit 35 mm angegeben.

U-W

ÜBERSTREICHBARKEIT

Überstreichbar im Sinne der Norm DIN 52460 und in Anlehnung an DIN 55945 ist ein Dichtstoff, der ganzflächig überdeckend mit einem oder mehreren Anstrichen beschichtet werden kann, ohne dass sich schädigende Wechselwirkungen ergeben.

 

Es gilt folgende Grundregel:

Elastische Dichtstoffe oder Dichtstoffe, deren Dehnungsvermögen höher ist, als das eines Beschichtungssystems, dürfen nicht vollflächig überstrichen werden. Wird trotzdem ein vollflächiges Überstreichen verlangt, muss dies mit dem Dichtstoffhersteller abgestimmt werden. Die Überstreichbarkeit kann geprüft werden nach der DIN 52452-4, Prüfmethode A3. Die Prüfung erfolgt im überstrichenen Zustand durch eine Dehn-/ Stauchbelastung in Höhe der zulässigen Gesamtverformung (ZGV) des zu prüfenden Dichtstoffes. Beurteilt werden folgende Erscheinungen:

  • Verlaufsstörungen
  • Mangelhafte Trocknung/Erweichung
  • Mangelhafte Haftung
  • Verfärbung
  • Rissbildung
  • Runzelbildung

VERTRÄGLICHKEIT MIT BAUSTOFFEN

Verträglichkeit kennzeichnet die Eigenschaft eines Dichtstoffes, auf bestimmten Baustoffen eingesetzt werden zu können, ohne dass schädigende Wechselwirkungen zwischen Dichtstoff und Baustoff auftreten, wie z. B.:

  • Mangelhafte Haftung
  • Chemische Unverträglichkeit, z. B. saures Silicon auf Beton oder korrosionsfähigen Metallen
  • Physikalische Unverträglichkeit, z. B. Verfärbungen mit Bitumen, Randverschmutzungen bei Natursteinen (z. B. Marmor)

 

Einen praxisgerechten Hinweis auf die Verträglichkeit von Dichtstoffen gibt die Tabelle Nr. 12 im BFS-Merkblatt Nr. 23.

VOLUMENÄNDERUNG (VOLUMENSCHWUND)

Dichtstoffe unterliegen zwischen dem Ausspritzen und dem Aushärten einer Veränderung ihres Volumens, was sich als Schwund bzw. Hohlkehle an der Oberfläche bemerkbar macht. Die Volumenänderung entsteht durch das Verdunsten von Lösemitteln, durch Abspaltprodukte bei der chemischen Vernetzung oder durch das Abwandern von Bestandteilen. Er kann je nach Dichtstoff und Qualität zwischen ca. 3 % und 50 % betragen.

 

Die Volumenänderung bedeutet im Allgemeinen keine Qualitätsminderung, wenn im Endzustand die vorgeschriebene Fugendimensionierung eingehalten wird. Sie sollte bei Bodenfugen und im Sanitär- und Feuchtraumbereich möglichst gering sein, um Schmutzablagerungen und/oder stehendes Wasser zu vermeiden.

WARTUNGSFUGE

Die Wartungsfuge ist eine starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden. Dichtstoffe haben bzgl. ihrer Belastbarkeit Grenzen, die bei starken Belastungen überschritten werden können. Wartungsfugen unterliegen nicht der Gewährleistung. Bei Wartungsfugen ist Folgendes zu beachten:

  • Pro Jahr eine Wartung – Überprüfen, ggf. stellenweise/ganz erneuern
  • Pflegeempfehlungen und Wartungshinweise an den Auftraggeber

X-Z

ZULÄSSIGE GESAMTVERFORMUNG (ZGV)

Die zulässige Gesamtverformung (ZGV) gibt an, welchen Dehn-/ Stauchverformungen ein Dichtstoff dauerhaft unterworfen werden kann. Die ZGV liegt bei Dichtstoffen im Allgemeinen zwischen 7,5 % und 25 % bezogen auf die Fugenbreite.

ZWEIFLANKENHAFTUNG

Um Bewegungen in der Fuge aufnehmen zu können, darf ein Dichtstoff nur an den beiden jeweiligen Baustoff-Flanken haften. Daher wird im Fugengrund neben der Begrenzung der Fugentiefe eine Rundschnur (Hinterfüllmaterial) zur Vermeidung einer sog. „Dreiflankenhaftung“ eingebracht.

Ist die Fugentiefe zu gering, um eine Rundschnur einsetzen zu können, muss der Fugengrund abgedeckt werden (z. B. mit einer PE-Folie).